Merkblatt zur Umstellung von Zertifikaten von der EG-Gasgeräterichtlinie auf die EU-Gasgeräteverordnung veröffentlicht

Am 21. April 2018 wird die EU-Gasgeräte-Verordnung vom 9. März 2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe ((EU) 2016/426, GAR) für alle Hersteller von entsprechenden Gasgeräten verbindlich. Sie ersetzt die bis zu diesem Zeitpunkt anwendbare Gasgeräte-Richtlinie (2009/142/EC, GAD) ohne Übergangsfrist.

Die Verbände BDH, figawa und HKI haben in den letzten Monaten insbesondere die Details der Umstellung der Zertifizierung – insbesondere von technisch unveränderten Geräten von den Zertifizierungsanforderungen der GAD auf die Anforderungen der GAR geklärt.

Aus aktueller Sicht müssen alle – auch technisch unveränderte – Geräte, die ab dem 21. April 2018 vom Hersteller in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten der EU- bzw. des europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht werden, einige Anforderungen erfüllen.

Diese und weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie im ausführlichen Merkblatt der Verbände.