Das Gebäudeenergiegesetz, welches das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenführen soll, wird in diesem Jahr und somit in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet.
Klar ist jedoch, dass insbesondere unter den aktuellen Geschehnissen die Diskussion über die Umsetzung der Klimaziele verstärkt geführt wird und so auch im Hinblick auf die Energiewende im Gebäudesektor Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Gespräche mit den beteiligten Ministerien zeigen weiterhin hohes Interesse an der Etablierung eines neuen Gebäudeenergiegesetzes. Dabei sind Struktur und Inhalt des Referentenentwurfs unbestritten, Werte und Detailregelungen werden erneut diskutiert.
Die figawa wird ihre bisherigen Aktivitäten weiter fokussiert fortführen und die Zeitspanne bis zur nächste Regierungsbildung sinnvoll nutzen.
Im ersten Schritt hat die figawa daher eine Projektskizze erarbeitet, die die Weiterentwicklung des Gebäudeenergierechts im Segment Hallengebäude in der Zeit bis zur neuen Regierungsbildung unterstützt und inhaltlich vorantreiben soll. Dies soll in enger Zusammenarbeit bzw. Kooperation mit anderen Verbänden geschehen.