Mitglied werden

Die Mitgliedschaft der figawa kann von Unternehmen und Vereinen, deren Mitglieder Unternehmen in gleichem Sinne sind, erlangt werden, wenn diese Hersteller oder Dienstleister für Gas- und Wasseranwendungen sind. 

figawa-Satzung vom 19. Mai 2021

figawa-Mitgliedsantrag

figawa-Beitragsordnung

Für Fragen und weitere Informationen kontaktieren Sie gerne unsere Mitgliederverwaltung.

Beitragsrechner

Mit unserem komfortablen Beitragsrechner können Sie einfach die Höhe Ihres Beitrags für Ihre figawa-Mitgliedschaft errechnen. Füllen Sie einfach das Feld "Umsatz" aus. Beitragsgruppe und Beitragshöhe ergeben sich automatisch.

Grundlage für die Ermittlung des zu entrichtenden jährlichen Mitgliedsbeitrages sind die in Deutschland - bzw. im Sitzland des Mitgliedsunternehmens - fakturierten Umsätze des Mitgliedsunternehmens mit in- und ausländischen Kunden, die mit Produkten und Dienstleistungen im Gas- und Wasserfach im vorvergangenen Jahr erzielt wurden.

Für die Beitragsbemessung werden nur die jeweiligen Bereiche der Mitgliedsunternehmen zugrunde gelegt, die auch von der figawa inhaltlich betreut werden.

Bitte Jahresumsatz angeben

Unsere Mitglieder

Mitgliederverwaltung

Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft oder Fragen? Kontaktieren Sie unsere Mitgliederverwaltung.

Bereich Wasser - Assistenz
Sibylle Brigel

0221-37668-54
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