Im Fokus: Die Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) - ErP

Umweltbewusste Produktgestaltung und Effizienzsteigerung

Mit der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) hat die EU den europäischen Rechtsrahmen für die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung und Energieeffizienzkennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energy related Products - ErP) vorgegeben.

Die ErP-Richtlinie besagt, dass vorgegebene Mindestanforderungen u. a. in puncto Energieeffizienz erfüllt werden müssen. Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen in den Mitgliedsstaaten der EU nicht vermarktet werden. Verordnungen für bestimmte Produktgruppen ("Lots") legen die verbindlichen, produktgruppenspezifischen Mindestanforderungen sowie einen zeitlichen Rahmen fest.


Kontakt

Einführung der ErP-Mindesteffizienz beschleunigt den technologischen Fortschritt

Alle Hersteller von Heizgeräten, die in den Geltungsbereich der Ökodesign-Verordnungen fallen, sind seit dem 1.1.2018 an ein einheitliches Test- und Bewertungsverfahren gebunden, mit dem der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad des Heizsystems und ggf. weitere Parameter wie der elektrische Hilfsenergieverbrauch und die NOx-Emissionen ermittelt und angegeben werden müssen.

Im Bewertungsverfahren der ErP-Verordnungen wird angenommen, dass Heizgeräte im Schnitt 85% im Teillastbetrieb, also in den Übergangszeiten, und nur etwa 15% im Volllastbetrieb arbeiten. Auf dieser Basis wird der Mindestwert der sogenannten "Saisonalen Energieeffizienz" bzw. des Raumheizungs-Jahresnutzungsgrades ermittelt. Modulierend regelbare Heizgeräte mit Verbrennungsluftanpassung in der Teillast gewinnen auch deshalb an Bedeutung. Dieser Vorteil wird zusätzlich die Optimierung der Systeme antreiben.


Der Mindestwert "Saisonale Energieeffizienz" ab 2018 beträgt für:

Warmlufterzeuger

  72% - nach Ecodesign Regulation (EU) 2016/2281

Dunkelstrahler

  74% - nach Ecodesign Regulation (EU) 2015/1188

Hellstrahler

  85% - nach Ecodesign Regulation (EU) 2015/1188


Die Heizsysteme fast aller figawa-Mitgliedsunternehmen der Arbeitskreise Warmlufterzeuger und Gas-Infrarot-Strahlungsheizung erfüllen jetzt schon bzw. übererfüllen deutlich die geforderte Mindesteffizienz.

Warmlufterzeuger

Die Warmluft wird im Wärmetauscher, der von einem Brenner erhitzt wird, temperiert und gezielt in gewünschte Richtungen ausgeblasen. Durch Nutzung der Kondensationswärme im Abgas (Brennwerttechnik) wird Energie eingespart und die Effizienz deutlich gesteigert.

Dunkelstrahler

Die Wärmestrahlung wird durch Strahlrohre emittiert, die von einer Flamme bzw. den Abgasen innerhalb des Stahlrohres erhitzt werden. Gedämmte Reflektoren richten gezielt die Wärmestrahlung in die gewünschte Richtung und reduzieren Konvektionsverluste. Optionale Brennwerttechnik entzieht dem Abgas der Dunkelstrahler die Restwärme zur weiteren Nutzung.

 

Hellstrahler

Die Wärmestrahlung wird durch die glühende Keramikfläche emittiert, in der das Gas/Luftgemisch verbrennt. Speziell gedämmte Reflektoren lenken das Maximum der Wärmestrahlung in die gewünschte Richtung.

ErP schafft Markttransparenz durch objektiv vergleichbare Produktleistungsangaben

Durch Angabe des einheitlich ermittelten Raumheizungs-Jahresnutzungsgrades erhalten Planer, Handwerk und Hallenbetreiber hohe Sicherheit für die bestmögliche Produktauswahl, da jetzt erstmals Markttransparenz entsteht und damit ein Produktvergleich in Bezug auf die Energieeffizienz möglich wird.

Anders als bei anderen von den ErP-Verordnungen betroffenen Heizgeräten entfällt für Produkte aus dem Bereich der dezentralen Hallenheizungstechnik (Warmlufterzeuger, Dunkelstrahler, Hellstrahler) das zusätzliche Energie-Labelling in Form eines standardisierten Produktaufklebers, da Hallen-heizungssysteme in aller Regel nicht von privaten Verbrauchern, sondern von Fachplanern projektiert und ausgewählt werden.