Stellungnahme zum Referentenentwurf des Wärmeplanungsgesetzes

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben am 2. Juni die Länder- und Verbändebeteiligung zum Entwurf für ein Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) eingeleitet. 

Das Wärmeplanungsgesetz wurde entwickelt, um die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags der 20. Legislaturperiode umzusetzen. In diesem Vertrag haben die Regierungsparteien beschlossen, sich für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung einzusetzen und den Ausbau der Wärmenetze voranzutreiben. Neben der Umstellung der dezentralen Wärmeversorgung von Gebäuden auf erneuerbare Energien, die insbesondere durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreicht werden soll, stellt der Ausbau und die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung über Wärmenetze eine weitere wesentliche Komponente für eine effiziente und klimaneutrale Wärmeversorgung dar.

Der Gesetzesentwurf soll vor der Sommerpause 2023 vom Bundeskabinett beschlossen werden und dann in das parlamentarische Verfahren gehen. Bis Ende des Jahres soll das Gesetz vom Bundestag beschlossen werden und anschließend in Kraft treten. 

Dabei wurde darauf hingewiesen, dass dieser Entwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt ist, so dass mit Änderungen in allen Teilen zu rechnen ist.

Wir sind der Auffassung, dass die dringend notwendige Dekarbonisierung des Gebäudesektors nur technologieoffen zu bewältigen ist. Als Grundlage dafür ist eine ganzheitliche Wärmeplanung unabdingbar. Daher begrüßen wir die geplante Gesetzgebung für eine bundesweit flächendeckende Wärmeplanung. 

Folgende Punkte sollten jedoch im Gesetzgebungsverfahren noch berücksichtigt werden:

  1. Level playing field: Die Transformationspfade der Netze für Strom, Gas und Wärme müssen unter den gleichen Rahmenbedingungen ausgestaltet werden.
     
  2. Nutzen von verfügbaren Assets: Die deutschen Gasnetze mit einer Gesamtlänge von ca. 550.000 km sind ein volkswirtschaftliches Gut von sehr hohem Wert. Anstatt sie zurückzubauen, sollten sie transformiert werden, um mit klimaneutralen Gasen einem großen Anteil der Bevölkerung kostengünstig Wärme zur Verfügung zu stellen.
     
  3. Hybride Systeme zur systemdienlichen Entlastung: Die Nachrüstung bestehender Heizungen mit Wärmepumpen zu hybriden Systemen kann für einen großen Teil des Bestandes zu einer sinnvollen Lösung führen, da die Wärmepumpe über viele Tage des Jahres den Bedarf deckt und nur im Spitzenlastfall auf die konventionelle Heizung zurückgegriffen werden muss.
     
  4. Abstimmung mit dem GEG: Das aktuell in Abstimmung befindliche Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss die Möglichkeit zu einer sinnvollen Umsetzung der in der kommunalen Wärmeplanung gewonnenen Erkenntnisse zu den örtlichen Gegebenheiten widerspiegeln. Das Wärmeplanungsgesetz und das GEG müssen miteinander verzahnt werden.

Ausführliches finden Sie in unserer vollständigen Stellungnahme.

Kontakt:
Arne Gmerek