Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer von Messgeräten

In der Mess- und Eichverordnung  vom 11.12. 2014, geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (MessEV) am 16.08.2017, werden unter §35 die Voraussetzungen für die Verlängerungen der Eichfrist auf Grund von Stichprobenverfahren beschrieben.


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Bereich Gas - Geschäftsführer
Dipl.-Ing. (FH) Harald Petermann

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Qualifizierung für das Stichprobenverfahren notwendig

Um im Rahmen des Stichprobenverfahrens mehr als zwei Jahre Eichfristverlängerung zu erhalten und die Stichprobenanweisung nach Anhang 2 der Verfahrensanweisung für Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichfrist (GM-VA SPV) anzuwenden, müssen neue elektronische Messgeräte einem Qualifikationsverfahren erfolgreich unterzogen werden.

Voraussetzung für die Anwendung des Qualifikationsverfahrens ist, dass die Messgeräte, die im Rahmen der Kontrollphase betrachtet werden, in Deutschland eingebaut sind.

Ein wesentlicher Punkt des Qualifikationsverfahrens besteht darin, während der Kontrollphase eine Überwachung hinsichtlich vorzeitiger technischer Ausfälle durchzuführen. Hierzu muss nach dem Einbau der Zähler das Qualifikationsverfahren angemeldet und behördlich überwacht werden.

Das Qualifikationsverfahren beginnt in dem Jahr, in dem die Messgeräte, für die ein Qualifikationsverfahren angezeigt wurde,  in Betrieb genommen wurden.

Das Stichprobenverfahren kann für folgende Messgeräte, Teilgeräte und Zusatzeinrichtungen durchgeführt werden:

  • Messgeräte für Elektrizität (Elektrizitätszähler), 
  • Messgeräte für Gas (Gaszähler), 
  • Messgeräte für Wasser (Kalt- und Warmwasserzähler sowie Messgeräte, die Wassertemperaturklassen zugeordnet werden, auch in der Ausführung als Messkapsel-zähler), 
  • Messgeräte und Teilgeräte für Wärmemenge (Kälte-, Wärmezähler und deren Kombination sowie deren Teilgeräte), 
  • Elektronische Zusatzeinrichtungen für Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärmemenge.

Einheitliche Mindestanforderungen für alle Messgeräte

Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) hat federführend die Aufgabe übernommen einheitliche, sachlich gerechtfertigte und nicht diskriminierenden Mindestanforderungen zum Nachweis eines linearen Ausfallverhaltens von elektronischen Messgeräten und einer Normalverteilung der Messabweichungen einer bestimmten Messgerätebauart gemäß Kapitel 4.3 der GM-VA SPV zu erarbeiten.

Die Verbände grzi e.V. und VDDW e.V. unterstützen dieses Projekt durch fachliche Zuarbeit für die Gaszähler, Kalt – und Warmwasserzähler und Kälte- und Wärmezähler.