Blei unter REACH - Was bedeutet das für bleihaltige Kupferlegierungen?

Gemeinsam mit der Verbändeeallianz European Drinking Water sowie dem Europäischen Kupferinstitut hat die figawa im Rahmen der ISH, der Weltleitmesse für Wasser, Wärme und Klima am 12. März 2019 eine Informationsveranstaltung mit dem Titel „Lead under REACH – What could it mean for leaded copper alloys“ durchgeführt. 

Hintergrund 
Eines der Ziele der REACH-Verordnung ist es, dass besonders besorgniserregende Stoffe nach einer eingehenden Bewertung in den Anhang  XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden und somit nur noch mit einer entsprechenden Zulassung verwendet werden dürfen. Die Bewertung der Stoffe erfolgt durch einen Ausschuss der EU-Mitgliedsstaaten. Entscheidet dieser Ausschuss, dass ein Stoff die Kriterien als besonders besorgniserregend erfüllt hat, nimmt die ECHA den Stoff in einem ersten Schritt in eine so genannten „Kandidatenliste“ auf. Dies erfolgte für den Werkstoff Blei im Juni vergangenen Jahres.
Blei wird in vielen Werkstoffen der Gas- und Wasserversorgung insbesondere in Kupferlegierungen eingesetzt und wäre nur mit hohem Aufwand durch einen anderen Stoff zu ersetzen; in vielen Fällen gibt es für Blei sogar keine adäquate Alternative.

Veranstaltung
Ziel der Veranstaltung war es somit einerseits die betroffenen Unternehmen möglichst umfassend über die Pflichten zu informieren, die sich aus der Aufnahme von Blei in die Kandidatenliste ergeben haben. Andererseits war es den beteiligten Verbänden ein großes Anliegen ebenso einen Überblick über die laufenden und zukünftigen Aktivitäten der einzelnen Verbände zu geben, die allesamt darauf abzielen, dass Blei auch weiterhin in Kupferlegierungen verwendet werden kann. 

Moderiert wurde die mit mehr als 60 Teilnehmern sehr gut besuchte Veranstaltung von Volker Meyer, Hauptgeschäftsführer der figawa und Chairman der Verbändeallianz European Drinking Water. Einen Überblick über die rechtlichen Pflichten die sich für Unternehmen ergeben, die den Werkstoff Blei in ihren Produkten verwenden, gab Rechtsanwalt Michael Öttinger der Kanzlei Noerr LLP in seinem einleitenden Vortrag. 

Anschließend informierte Frau  Dr. Katia Lacasse vom Europäischen Kupferinstitut die Teilnehmer über die Aktivitäten der verschiedenen involvierten Verbände und Stakeholder, damit die Verwendung von Blei auch zukünftig gewährleistet werden kann. 

Als letzter Vortragender gab Georg Taubert von Geberit International einen Einblick in ein Best-Practice-Beispiel, welches sehr anschaulich zeigen konnte, wie Stoffrecht umfassend in einem multinationalen Großkonzern umgesetzt wird.  

„Trotz Aufnahme von Blei auf die Kandidatenliste kann es zum heutigen Zeitpunkt genauso weiter verwendet werden wie vorher – es ergibt sich noch keine Zulassungspflicht“

Nach der abschließenden Podiumsdiskussion, bei der noch einige Fragen aus dem Publikum von den Referenten beantwortet wurden, konnten die Teilnehmer gut informiert und mit dieser Schlüsselbotschaft der Veranstaltung den zweiten Messetag der ISH fortführen. 

Die Präsentationen sind für figawa-Mitglieder im Intranet wie folgt abrufbar: