ElektroG bei Produkten für die Gas- und Wasserinstallation?

Mit der Einführung des sogenannten Open Scope zum 15. August 2018 durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG ) vom 20. Oktober 2015 stellt sich die Frage, welche von elektrischen Strömen abhängigen Produkte aus dem Bereich der Gas- oder Wasserinstallation in den Geltungsbereich des ElektroG fallen und welche nicht.

Neben der im ElektroG und der entsprechenden europäischen WEEE-Richtlinie verankerten Abgrenzung zwischen Geräten mit eigenständiger Funktion für den Nutzer und sogenannten Bauteilen ist auch zu klären, ob es sich bei den als Elektrogeräte zu betrachtenden Erzeugnissen um sogenannte B2C-Geräte handelt oder ob diese Geräte in die Kategorie der sogenannten B2BProdukte fallen.

Auch muss geklärt werden wie eine sachgerechte Abgrenzung zwischen Elektrogeräten im Sinne des ElektroG und anderen nichtelektrischen Installationsprodukten erfolgen kann, in bzw. an welche die Elektrogeräte ein- oder angebaut werden.

Die figawa hat hierzu einen Projektlenkungskreis gegründet.

Kontakt: Gotthard Graß, +49 221 37668-54, grass@figawa.de