Entwurf der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie veröffentlicht

Am 1. Februar 2018 wurde der Entwurf der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie veröffentlicht.

Dabei regelte Artikel 10 der EU-TrinkwRL den Umgang mit Materialien und Produkten im Kontakt mit Trinkwasser. Dieser wurde nun komplett durch eine Neufassung wie folgt ersetzt:

Früherer Artikel 10 - Qualitätssicherung in Bezug auf Aufbereitung, Anlagen und Materialien (gestrichen)

Der frühere Artikel 10 wird gestrichen. Dieser Artikel wird im Rahmen der Richtlinie 98/83/EG für überflüssig gehalten und wird teilweise durch den neuen Artikel 10 „Risikobewertung von Hausinstallationen“ ersetzt. Die erforderliche Harmonisierung erfolgt stattdessen im Rahmen der Binnenmarktgesetzgebung durch Erteilung von Normungsaufträgen im Rahmen der Bauprodukte-Verordnung. Bis diese Normungsaufträge ausgeführt und die harmonisierten Normen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht sind, gilt der Status quo.“

In einer ersten Stellungnahme fordert die Industrieinitiative „European Drinking Water“ rechtlich verbindliche harmonisierte EU-weite Regeln für die Sicherheit von Trinkwasseranwendungen.

So unterstrich Volker Meyer, figawa-Geschäftsführer und Chairman von EDW:

„Wir wollen Investitionen in innovative Produkte beschleunigen, aber das Fehlen von harmonisierten Vorschriften behindert unsere Bemühungen. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen sollten deutlich verstärkt werden, um einen echten Binnenmarkt für Trinkwasseranwendungen zu schaffen. Zum Beispiel würden diese Maßnahmen eine beträchtliche Anzahl von Produkten im Kontakt mit Trinkwasser, die nicht in den Anwendungsbereich der Bauproduktenverordnung fallen, nicht abdecken. Wir fordern die politischen Entscheidungsträger auf, diese Lücke im Rahmen des Harmonisierungsprozesses zu schließen“.