EU-Kommission veröffentlicht Guideline zur EU-Gasgeräteverordnung

Am 20. November 2017 hat die EU-Kommission das von der GAD-AC Arbeitsgruppe, bestehend aus drei Benannten Stellen sowie den europäischen Verbänden Afecor und EHI, ausgearbeitete Dokument mit Fragen und Antworten zum Übergang der EU-Gasgeräterichtlinie 2009/142/EC (GAD) auf die Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426 (GAR) veröffentlicht.

In diesem Guidance-Dokument „Questions & Answers on the transition from the Gas Appliances Directive to the Gas Appliances Regulation and on the GAR implementation”, ist die EU-Kommission in vielen Punkten der von der ad-hoc-Gruppe erarbeiteten Grundlage gefolgt und hat weiterführende Klarstellungen eingefügt. Bei diesen Klarstellungen handelt es sich vorrangig um juristische Absicherungen der Kommission. Daher wurden Text-Auszüge der GAR teilweise integriert.

Im Kern ist u. a. festzuhalten, dass weiterhin die wesentlichen Anforderungen der GAR als einzuhaltende Mindestanforderungen gelten, um dem am 21. April in Kraft tretenden Gesetz zu entsprechen.

Darüber hinaus unterstreicht die Kommission den Stellenwert von harmonisierten Normen (Vermutungsregel) als auch die mögliche Anwendung von nicht harmonisierten EN-Normen.

Von größter Bedeutung ist für die Kommission die Durchführung eines geeigneten Risk-Assessments. Durch die gewählten Formulierungen ist aber weiterhin ein schlanker Nachweis / eine schlanke Dokumentation des durchgeführten Risk-Assessments möglich.

Die Guidance ist eine Ergänzung zum Dokument „Regulation (EU) 2016/426 on appliances burning gaseous fuels (GAR) - Guidance on transition relating issues“.

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