figawa fordert weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Minderung von THG-Emissionen im Gebäudebestand (NWG)

Seit 29. Mai 2019 liegt der gemeinsame Referentenentwurf vom BMI und BMWi zum „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude“ vor.

Dieser Entwurf führt im Rahmen des Koalitionsvertrages und in Reflektion der Beschlüsse des Wohngipfels für bezahlbares Bauen und Wohnen das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz im neuen Gebäudeenergiegesetz ohne wesentliche materielle Änderungen zusammen.

Die geltenden energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung an Neubau (seit 1. Januar 2016) und an den Bestand, einschließlich der Nutzungspflichten nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, werden beibehalten.

Die figawa hat zu diesem Entwurf eine ausführliche Stellungnahme mit folgenden Kernpunkten eingereicht:

  • Die figawa begrüßt ausdrücklich die Zusammenführung von EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem einheitlichen Regelwerk GEG und spricht sich für eine möglichst zügige Umsetzung zur Verbesserung der Planungssicherheit aller Marktbeteiligten aus. Ebenso werden die Integration der Angabe aktueller Primärenergiefaktoren im GEG und die Kenntlichmachung von Treibhausgasemissionen (THG) im Energieausweis begrüßt.
  • Die figawa vermisst im Zusammenhang mit dem aktuellen GEG-Entwurf weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Minderung von THG-Emissionen im Gebäudebestand (NWG), die entscheidend zur Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung sind.

Neubau Nichtwohngebäude (NWG)

  • Die figawa begrüßt den Wegfall der bisherigen Ausnahmeregelung der EnEV in den primärenergetischen Anforderungen für Gebäudezonen von NWG > 4m Raumhöhe
    (Hallen), die mit dezentralen Gebläse- oder Strahlungsheizungen beheizt werden in Verbindung mit dem Entfallen einer pauschalen Nutzungspflicht Erneuerbarer
    Energien (EE) dieser Zonen im aktuellen GEG-Entwurf.
  • Die figawa bedauert, dass im vorliegenden GEG-Entwurf an einer technologisch überholten Beschreibung des NWG-Referenzgebäudes (Anlage 2) mit pauschalem Minderungsfaktor des Primärenergiebedarfs festgehalten wird.
  • Die figawa sieht die Notwendigkeit, die im GEG fixierten Primärenergiefaktoren (Anlage 4) verschiedener Energieträger und Umrechnungsfaktoren in THG-Emissionen (Anlage 8) in einem für alle Stakeholder transparenten Prozess zeitnah und auf einer technisch-physikalisch sowie ökologisch korrekten Basis zu aktualisieren.

Bestand Nichtwohngebäude (NWG)

  • Die figawa betont die Notwendigkeit, zur weiteren Verfolgung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung den Focus des Gebäudeenergierechts in Verbindung mit
    entsprechenden Informations- und Fördermaßnahmen deutlich stärker auf Gebäudebestand zu richten.

Berechnungsverfahren und Nachweisdokumentation

  • Die figawa fordert dringend weitere Anstrengungen zur Vereinfachung des Berechnungsverfahrens der Systemnorm DIN V 18599 (Tabellenverfahren für NWG, Anpassung zur Nachweisführung energetischer Anforderungen in Bestandsgebäuden) und zur Standardisierung der Nachweisdokumentation im Sinne der Verbesserung des Vollzugs.

Der Referentenentwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung zwischen BMI und BMWi, so dass sich noch Änderungen ergeben können.

Die vollständige Stellungnahme der figawa steht zum Download zur Verfügung.