Die aktuelle Situation der COVID-19 Pandemie stellt die Unternehmen in Deutschland vor große Herausforderungen. Dabei liegt die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen beim Arbeitgeber (siehe SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard vom 16.4.2020 und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln vom September 2020)
Eine besondere Bedeutung kommt mit dem Beginn der Heizperiode zum 1. Oktober dem Thema Lüften zu.
Hervorzuheben ist, dass jeder Betreiber einer lüftungstechnischen Anlage für deren Wartung und Instandhaltung verantwortlich ist. Sprechen Sie als Fachunternehmen dazu mit Ihren Kunden.
Hilfreich bei der Entwicklung eines betrieblichen Maßnahmenkonzeptes für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 dürften dabei die nachstehenden Handlungsempfehlungen und -hilfen sein, auf die wir Sie gerne hinweisen möchten.