Infektionsschutzgesetz: Länder-Ermächtigung für Badewasserverordnung ist vom Tisch

In einer gemeinsamen  Stellungnahme haben der Bundesverband Schwimmbad & Wellness e.V. (bsw), die Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e.V. (figawa), Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Deutscher Sauna-Bund e.V. (DSB), European Waterparks Association e.V. (EWA) und Internationale Akademie für Bäder-, Sport- und Freizeitbauten e.V. (IAB) am 18. Mai 2017 haben die Vorsitzenden und die Obleute der Bundestagsfraktionen im Gesundheitsausschusses gebeten, die von der Bundesregierung mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgesehene Verlagerung der Zuständigkeiten für eine Badewasserverordnung vom Bund auf die Bundesländer nicht vorzunehmen.

Die damit verbundene de-facto-Einführung von Schwimm- und Badewasserverordnungen auf Länderebene hätte im Extremfall zu 16 unterschiedlichen Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung führen können.

Eine weitere Zersplitterung der Zuständigkeiten hätte in direktem Widerspruch zu den Bestrebungen der EU gestanden, Fragen der Schwimm- und Badebeckenwasserhygiene mit der EU-Biozid-Verordnung EU-weit möglichst einheitlich zu regeln.

Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) hatte bereits am 15. Februar 2017 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung durch den Ausschuss für Gesundheit Stellung gegen die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung bezogen und auch von Seiten des Bundesrates bestand kein Interesse an einer entsprechenden Verlagerung der Zuständigkeiten.

Mittlerweile ist Übertragung der Zuständigkeiten für den Erlass einer Badewasserverordnung vom Bund auf die Länder durch die Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 31. Mai 2017 vom Tisch.

Gemeinsam werden sich die Verbände weiterhin dafür einsetzen, dass eine Schwimm- und Badewasserverordnung auf Bundesebene umgesetzt wird.

Dank gilt in diesem Zusammenhang den Mitgliedern des figawa-Arbeitskreises AK Chlor, die sich aktiv an dem Prozess beteiligt haben.