Köln, 29.10.2024. Wir informieren in Kooperation mit dem VDDW (Verband der Deutschen Wasser- und Wärmezählerindustrie e.V.) über den nachhaltigen Einsatz von Wasserzählern und Thermischen Energiemessgeräten bei gleichzeitig hoher Messqualität und hohem Verbraucherschutz.
Die Basis für den Einsatz bildet ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Eichrecht. Mit dem Verfahren der Stichprobenprüfung zur Verlängerung der Eichfrist der genannten Geräte ist Deutschland hinsichtlich der Themen Klimawandel, Energie- und Ressourceneffizienz bestens gerüstet. Denn bereuts heute können Verbrauchsmessgeräte über ein erfolgreich bestandenes Stichprobenverfahren in ihrer Einsatzzeit deutlich verlängert werden.
Im europäischen Vergleich ermöglicht dieser hohe Standard mittels des Stichprobenverfahrens Verlängerungen um eine halbe Eichfrist bzw. bei elektronischen Messgeräten mit bestandenem Qualifikationsverfahren um eine volle Eichfrist. Durch diese Maßnahmen sind eine lange Einsatzzeit der Messgeräte bei gleichzeitig hoher Mess- und Abrechnungsqualität sowie hohem Verbaucherschutz sichergestellt.