EU-Ökodesign-Verordnung: Vergleich der Energieeffizienz der Raumheizgeräte mit Luft-Luft-Wärmepumpen nicht zielführend

Die Ecodesign Regulation (EU) 2015/1188 –deutsch: Ökodesign-Verordnung - und die Energy Labelling Regulation (EU) 2015/1186 stehen aktuell im turnusmäßigen Revisionsprozess. In der Ökodesign-Verordnung sind unter dem Titel Raumheizgeräte auch Heizgeräte für gewerbliche und industrielle Hallen gefasst. 

Gasbetriebene Infrarot – Hell- und Dunkelstrahler - zukünftig mit einer Leistungsgrenze von bis zu 300kW - fallen ebenfalls unter die Ökodesign-Verordnung, sind von der Energie-Kennzeichnungs-Verordnung (EU) 2015/1186 jedoch bekanntlich ausgenommen. 

figawa bei Sitzung des Beraterkreises der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) in Berlin

Am 13. August 2019 fand ein nationales Treffen verschiedener Stakeholder zum Austausch über die geplante Überarbeitung der EU-Ökodesign-Verordnung in Berlin statt. Insbesondere wurde die bisher geltende Ökodesign-Verordnung durchleuchtet und von Vertretern der Ministerien unklare oder erklärungsbedürftige Faktoren oder Terme hinterfragt.

Neben Vertretern des Wirtschaftsministeriums, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, des Umweltbundesamtes aus Dessau und der BAM waren auch Teilnehmer der Marktaufsicht sowie Firmen- und Verbandsvertreter anwesend. Auch die figawa war anwesend und aktiv beteiligt.

Im Rahmen der Sitzung stellte das Umweltbundesamt einen Entwurf eines neuen, umfassenderen Energielabellings vor, der neben Strahlern und anderen Raumheizgeräten auch elektrisch betriebene Wärmepumpen ≤ 12 kW beinhalten soll. In einem solchen gemeinsamen Labelling erhielten nur Wärmepumpen beste Bewertungen, gasbetriebene Geräte können über ein C oder D nicht hinauskommen. 

Die figawa machte in der Sitzung deutlich, dass es sich bei Strahlern und kleinen elektrischen Wärmepumpen um unterschiedliche Nutzungsbereiche wie auch um unterschiedliche physikalische Wirkmechanismen und demzufolge andere Berechnungsverfahren der Energieeffizienz handelt. Der direkte Vergleich von Werten der Energieeffizienz und ein gemeinsames Labelling würden daher zu Fehlern und Fehlinterpretationen führen.  

figawa reicht Stellungnahme ein

Eine offizielle ausführliche Stellungnahme der figawa wurde beim BAM hierzu eingereicht.

Insbesondere wird darin nachdrücklich dem Gedanken, die Energieeffizienz der genannten Raumheizgeräte in einem gemeinsamen Labelling direkt mit der Energieeffizienz von Luft-Luft-Wärmepumpen zu vergleichen, widersprochen.

Eine umfassendere Stellungnahme zum gesamten Revisionsprozess auf europäischer Ebene wurde bereits im März 2019 von ELVHIS, dem Europäischen Leit-Verband der Hersteller von Gas-Infrarot-Heizstrahlern, an die EU Kommission übermittelt.

Bevor das Konsultationsforum zur Ökodesign-Verordnung am 7. Oktober 2019 in Brüssel beginnt, findet am 10. September ein nationales Konsultationsforum statt.