REACH-Verordnung und Blei

Die Europäische Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (“REACH”) sieht vor, dass Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen in der Lieferkette weiterzugeben und auf Anfrage auch Verbrauchern zur Verfügung zu stellen sind. 

Betroffen sind dabei alle Erzeugnisse, die einen besonders besorgniserregenden Stoff (substances of very high concern, “SVHC”) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent enthalten.  Eine Liste der dabei zu berücksichtigenden SVHC wird von der Europäischen Chemikalien-Agentur (“ECHA”) veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. 

Im Rahmen der letzten Aktualisierung der Liste wurde am 27. Juni 2018 u.a. auch Blei (EC: 231-100-4, CAS: 7439-92-1) neu aufgenommen.  Damit bestehen nunmehr auch Informationspflichten, soweit Produkte Blei z.B. in Legierungen in Konzentrationen von mehr als 0,1 Masseprozent enthalten.  Dabei zu beachten ist, dass die Liste insgesamt 191 Stoffe umfasst und sich Informationspflichten somit aus vielfältigen Gründen ergeben können.

Die figawa stellt allen Mitgliedsunternehmen ein ausführliches Dokument mit weiteren Hinweisen zu Informationspflichten und Vorschläge für entsprechende Mustertexte zur Verwendung gegenüber gewerblichen Abnehmern wie auch privaten Verbrauchern zur Verfügung.:

Mitgliederinformation zur Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (“REACH”)

Kontakt:
Lars Neveling