Unser klares Votum für Technologieoffenheit in allen zukünftigen Beheizungsarten

Die Wärmewende ist ein zentraler Schlüsselbereich für die Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung, denn mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zur Deckung des Wärmebedarfs in Gebäuden benötigt. Die Regierungskoalition hat daher vereinbart, dass „jetzt gesetzlich festgeschrieben wird, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll“.

Hierfür haben BMWK und BMWSB einen Vorschlag für eine schnelle und unbürokratische Umsetzung dieser Vorgabe erarbeitet ⇒ Konzept "65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024".

Den Dialog und die Konsultation der Öffentlichkeit zu diesem hochgradig wichtigen Thema unterstützen wir, die figawa, nachdrücklich und haben eine ausführliche Stellungnahme mit folgenden Kernaussagen erarbeitet:

  • Für die Akzeptanz des Gesetzes in der Bevölkerung sehen wir es als essenziell an, einen realistischen finanziellen und zeitlichen Rahmen einzuräumen. Der aktuelle Mangel an Fachkräften und Material und die angespannte wirtschaftliche Lage sind zu berücksichtigen.
  • Wir befürworten alle Erfüllungsoptionen gleichwertig auf einer Ebene (im Konzeptpapier „Variante a“). Dies bedeutet Technologieoffenheit für die Vielfalt an Gebäudetypen und deren Beheizungsarten.
  • Zur Erreichung der ambitionierten wie notwendigen Klimaziele braucht es nach unserer Überzeugung alle geeigneten Instrumentarien zur Bereitstellung von Gebäudewärme. Dazu gehört die Nutzung grüner Gase (z.B. Wasserstoff, Bio-Methan) als Erfüllungsoption.
  • Wir fordern, dass den Gasnetzen analog zu den Strom- und Wärmenetzen ein Transformationspfad zur vollständigen Dekarbonisierung zugebilligt wird, mit der Konsequenz, dass renewable-ready-Gasheizungen die 65-%-Vorgabe erfüllen können.
  • Der für die Gesamtbilanz ebenfalls relevante Bereich der NWG in Nichtgeschossbauweise, überwiegend bestehend aus Gewerbe- und Industriehallen mit Raumhöhen von mehr als 4 m und betrieben mit speziellen Klimatisierungstechniken, wird im Konzeptpapier nicht betrachtet. Die figawa wird dazu bis zum 04. September 2022 unter Bezugnahme auf diese Stellungnahme konkrete Vorschläge machen.
  • Wir sehen hier ein Defizit in der Definition der flüssigen Biomasse. Wir würden es sehr begrüßen, wenn an dieser Stelle oder alternativ in Zusammenfassung mit den grünen Gasen als „grüne Brennstoffe“ nachhaltige klimaneutrale paraffinische Brennstoffe als Erfüllungsoption gelistet würden.
  • Bei einer Umstellung des Wärmeerzeugers zur Trinkwassererwärmung sind die Anforderungen im technischen Regelwerk zur Sicherung der hygienischen Versorgung mit erwärmtem Trinkwasser zu beachten.

Weitere ausführliche Erläuterungen und Antworten auf die im Konzeptpapier formulierten Fragen sind in der vollständigen Stellungnahme enthalten.

Kontakt:
Arne Gmerek, gmerek@figawa.de