Bundesför­de­rung für effiziente Gebäude: Wichtige Aspekte fehlen

Das Bundesministerium für Wirt­schaft und Klimaschutz (BMWK) plant zum 1. Januar 2023  die Verabschiedung neuer Regeln für die Bundesför­de­rung für effiziente Gebäude (BEG). Sowohl bei den Einzelmaßnahmen als auch im Bereich der Gebäudesanierungen sollen Anforderungen steigen.

Die Entwürfe für die Bereiche Wohngebäude (BEG –WG), Nichtwohngebäude (BEG –NWG) und Einzelmaßnahme (BEG – EM) liegen seit dem 20. Oktober 2022 vor. Bis 25. Oktober hatten Verbände Zeit eine Stellungnahme einzureichen.

Unsere Kommentierung fokussierte die Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Aus unserer Sicht fehlen in den Entwürfen wichtige Aspekte:

  • In beiden Entwürfen wurden ausschließlich Anforderungen für Gebäude im Geschoßbau berücksichtigt. Die spezifischen Anforderungen für Räume mit über 4m Raumhöhe wurden nicht bedacht.
  • Der aus unserer Sicht wichtige Komplex der Trinkwassererwärmung wird komplett vernachlässigt. Doch hat dieser einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Effizienz von Gebäuden. So fehlen 
    • eine Förderung effizienter Trinkwassererwärmungsanlagen
    • eine Förderung des hydraulischen Abgleichs von Trinkwassererwärmungsanlagen 
    • eine Förderung hocheffizienter Pumpen für Trinkwassererwärmungsanlagen. 
  • Des Weiteren fehlt im Sinne der Technologieoffenheit
    • eine Förderung von Heizungen auf Basis von nachhaltigen und klimaneutralen flüssigen Brennstoffen. 
  • Die Förderung von Technologien zum Einsatz von grünem Wasserstoff ist vorgesehen. Weitere flüssige oder gasförmige nachhaltige Brennstoffe werden nicht genannt.

Mehr dazu in unserer ausführlichen Stellungnahme.