Technische Regeln für die Überprüfung von Gasinstallationen in Gebäuden

Regelmäßige Überprüfung der technischen Gebäudeausrüstung: Gesetzliche Pflicht!

Jeder Grundstückseigentümer bzw. Vermieter ist verpflichtet Verkehrssicherungspflichten, begründet im §823 BGB, für seine Immobilie einschließlich der technischen Gebäudeausrüstung zu beachten, um sein Haftungsrisiko zu begrenzen.

Ein Teil davon ist die regelmäßige Überprüfung und im Bedarfsfall Instandsetzung der technischen Gebäudeausrüstung.

So ist der Grundstückseigentümer bzw. Vermieter auch ohne Schadens- oder Störmeldung verpflichtet, sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Gasleitungen im Haus in regelmäßigen Abständen zu vergewissern.


Kontakt

Sicherstellung der sachgemäßen Durchführung durch die Technische Regel  für Gasinstallationen TRGI

Fehlt ihm selbst die notwendige Fachkunde, muss er sachkundige zuverlässige Personen oder Fachfirmen mit der Durchführung der Arbeiten beauftragen.

Dabei ist die Technische Regel für Gasinstallationen (DVGW-TRGI) – das DVGW-Arbeitsblatt G 600 – eine der wichtigsten Vorschriften.

Diese in in einer aktualisierten überarbeiteten Fassung im September 2018 neu erschienen und gibt in den Kapiteln Dichtheitsprüfung, Gebrauchsfähigkeitsüberprüfung und  Betrieb/ Instandhaltung Hinweise auf die Art der Überprüfung.

Die figawa engagiert sich mit ihren Mitgliedsunternehmen bei der Weiterentwicklung der TRGI.

Wasserstoff in der Gasinstallation von Gebäuden

In verschiedenen F&E-Vorhaben wurde die Tauglichkeit von Installationen entsprechend der TRGI untersucht. Wasserstoffanteile in Höhe von 10 % sind ohne Einschränkungen möglich.

Wasserstoffanteile in Höhe von 20 % werden in praktischen Anwendungen in abgegrenzten Gas-Versorgungsgebieten ergänzend erprobt.
Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden in das Regelwerk einfließen.