Harmonisierung der gasfachlichen Normung vor dem Hintergrund der GAR-Umstellung
Mit Veröffentlichung der EU-Gasgeräteverordnung (2016/426)(GAR) wurde am 31. März 2016 ein neuer regulatorischer Rahmen für wesentliche Produkte der Gasverwendung bekannt gegeben. Die neue Verordnung trat am 21. April 2018 in Kraft und löst die bisher geltende EU-Gasgeräterichtlinie (GAD) ab.
Prüfgrundlagen für EU-Baumusterprüfungen
Der Übergang von Richtlinie (GAD) zu Verordnung (GAR) ist von 3 wesentlichen Elementen geprägt:
- Konformitätserklärung des Herstellers
- Risikoanalyse und Bewertung
- EU-Baumusterprüfbescheinigung
Prüfgrundlagen für den Antrag der notwendigen EU-Baumusterprüfungen werden durch den Hersteller festgelegt. Dies wurde im Guidance-Dokument der EU-Kommission „Questions & Answers on the transition from the Gas Appliances Directive to the Gas Appliances Regulation and on the GAR implementation” nochmals bestätigt.
Grundlage für die EU-Baumusterprüfung ist die Erfüllung der Grundlegenden Anforderungen, sog. Essential Requirements (ER), nach Annex 1 der GAR. Der Nachweis der Erfüllung der ER ist somit nicht zwingend an das vorhanden sein und die Anwendung einer harmonisierten Norm (hEN) gebunden.
Diese Festlegung ist notwendig, da nur sehr wenige aktuell harmonisierte Normen zur Verfügung stehen und somit nicht vollumfassend herangezogen werden können.
Harmonisierte Normen als Grundlage
Die Anwendung einer harmonisierten Norm (hEN) wird in den Richtlinien und Verordnungen, beruhend auf den Grundsätzen des „neuen Konzepts“ (New Legislative Framework), jedoch deutlich hervorgehoben.
Im KAPITEL III der GAR stellt der Artikel 13 Konformitätsvermutung bei Geräten und Ausrüstungen fest:
„Bei Geräten und Ausrüstungen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird Konformität mit den wesentlichen Anforderungen des Anhangs I vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.“
Die hEN, als rechtskonforme Dokumente, werden in der GAR durchgehend herangezogen. Mit Übergang von GAD zu GAR verloren die wenigen hEN ihre Grundlage, d. h. alle seit etwa 2010 veröffentlichten Normen im Geltungsbereich der GAR müssen unter Berücksichtigung der Grundlegenden Anforderungen (ER) der GAR überarbeitet werden.
Restrukturierung des Normenbestands
Die klare Trennung der grundlegenden Anforderungen von technisch relevanten und für die funktionale Sicherheit der Geräte und Ausrüstungen wichtigen Prüfmerkmale muss innerhalb der Struktur der neuen hEN konsequent umgesetzt werden. Dies erfolgte in der Vergangenheit bisher nicht vollständig. So besteht nun die Notwendigkeit zur Restrukturierung des Normenbestands.
Eine Konsolidierung der Normung, wie sie beispielsweise bereits unter der ErP – Richtlinie erfolgreich durchgeführt wurde, ist geboten.
Die Kommission hat den Stau der zu harmonisierenden Normung erkannt. Es wird von ca. 1.100 Normen aus den verschiedensten Bereichen berichtet, davon ca. 100 im Bereich GAR.
Weitere Informationen der EU-Kommission zu Gasgeräten unter https://ec.europa.eu/growth/single-market/european-standards/harmonised-standards/appliances-burning-gaseous-fuels_en.