Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert mit seinem Zuwendungsentscheid vom 29. Juli 2013 das figawa-Vorhaben zur Ermittlung der "Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Hallengebäuden- Neubau und Bestand".
Die Beweggründe dazu sind wie folgt gegeben. Im Rahmen der kurz- und langfristigen Klimaschutzstrategie der Bundesregierung wird bei der Energieversorgung von Gebäuden angestrebt, alle relevanten Potentiale der Energieeinsparung, der Steigerung der Energieeffizienz und der Reduktion klimarelevanter Emissionen zu erschließen und einen stetigen Ausbauder Nutzung erneuerbarer Energien bei der Energieversorgung von Gebäuden zu sichern.
Bei der Analyse des Ist-Zustandes und seiner Entwicklungspotentiale wie auch bei der Festlegung von Anforderungen in energierechtlichen Vorschriften (EnEV, EnEG und EEWärmeG) wird bisher zwischen zwei Gebäudearten, nämlich Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden unterschieden.
Damit werden gewerbliche und industrielle Hallengebäude, die in Deutschland mit ca. 15% einen relevanten Anteil am Wärmeenergieverbrauch aller Gebäude darstellen, in Analyse und Konzeption wie auch in einschlägigen Verordnungen und Gesetzen bisher nur unzureichend erfasst.
In der Folge wird das Potential der Einsparung von Energie, Hebung der Energieeffizienz, Senkung des Ausstoßes klimarelevanter Emissionen und der Nutzung erneuerbarer Energien in Hallengebäuden nicht zielgerichtet erschlossen und gehoben.
Bei der Planung neuer Hallengebäude ergeben sich bereits heute zahlreiche Wechselwirkungen für die Nachweisführung und die jeweilige Pflichterfüllung von EnEV und EEWärmeG.
Eine getrennte Planung/Nachweisführung ist vielfach nicht möglich und widerspricht den Grundsätzen einer integrierten und wirtschaftlichen Planung. Die nicht unkomplizierte Nachweisführung der Erfüllung von 2 Regelwerken mit teilweise überlappendem Inhalt behindert die Akzeptanz der Gesamtstrategie der Bundesregierung im Markt. Gerade in Hallengebäuden ergibt sich unter bestimmten Anlagenkonfigurationen häufig die Situation, dass die maßgeblichen energetischen Effizienz-Anforderungen in den Vorgaben des EEWärmeG zu finden sind.
Den am Bau von Hallengebäuden beteiligten Planern, Architekten, Nutzern, Generalunternehmen und Investoren haben sich diese Zusammenhänge bisher kaum erschlossen. Im Bereich der Wohngebäude hat die Bundesregierung einen Leitfaden zur Anwendung von EnEV und EEWärmeG erstellen lassen, der eine geeignete Hilfe für den Planer darstellt. Im gesamten Bereich der Hallengebäude fehlt entsprechendes Material.
Die figawa und ihre Industriepartner möchten eine nachhaltige Energieversorgung von Hallen im Rahmen der Klimaschutzstrategie mit verschiedenen Technologien mitgestalten und dabei mit ihrer langjährigen Expertise auf dem Gebiet von Hallengebäuden, Hallenheizsystemen, normativen und energetischen Bewertungen Anregungen für die Weiterentwicklung von energiepolitischen Regelsetzungen und Förderprogrammen (besonders EEWärmeG und MAP) geben. Mit dem Vorhaben zur Ermittlung der "Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Hallengebäuden- Neubau und Bestand sollen hierfür wissenschaftliche Grundlagen geschaffen werden.
Das Vorhaben besteht aus drei Teilen:
- Im Block I sollen Planungsgrundlagen (Leitfaden) zur Erfüllung der aktuellen – zum Zeitpunkt des Projektbeginns absehbar geltenden – energierechtlichen Vorschriften bezüglich Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien (EnEV, EnEG, EEWärmeG) in Hallengebäuden für mit der Planung von Hallengebäuden beschäftigte Planer, Unternehmen und Investoren geschaffen werden.
Zu Auslegungsfragen der aktuellen Fassung des EEWärmeG sollen kurzfristig Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Aus der Analyse der derzeitigen Erfüllungswege des EEWärmeG und der dabei auftretenden Schwierigkeiten sollen Vorschläge für die Weiterentwicklung des EEWärmeG abgeleitet werden. - Im Block II (Neubau) sollen die Anforderungen der europäischen Richtlinien zur EPBD (Energy Performance of Buildings Directive, Recast 2010/31/EU) und RES (Renewable Energy Sources, RL 2009/28/EG) und ihre Umsetzungsmöglichkeiten in neu zu errichtenden Hallengebäuden analysiert werden.Für Hallengebäude soll ein Vorschlag zur Definition des „Niedrigstenergiegebäudes“ abgeleitet werden.
Es sollen im Spiegel typischer Hallennutzungsarten anlagentechnische Konzepte zur Realisierung dieses Niedrigstenergiestandards erarbeitet werden. Es sollen technisch-wissenschaftliche Grundlagen für die mittelfristige Weiterentwicklung gesetzlicher Vorschriften im Bereich Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien (Schwerpunkt EEWärmeG) im Bereich Hallengebäude erarbeitet werden. - Im Block III (Gebäudebestand) sollen die gebäudeseitigen, nutzungs- und anlagentechnischen Bedingungen sowie die marktverfügbaren Technologien zur Erreichung des Niedrigstenergiestandards im Bestand von Hallengebäuden analysiert werden.
Die Chancen, Risiken und Möglichkeiten der Umsetzung eines „klimaneutralen“ Bestandes an Hallengebäuden bis zum Jahre 2050 sollen identifiziert werden, Konzepte zur Realisierung der Anforderungen sollen beschrieben werden. Es sollen technisch-wissenschaftliche Grundlagen für die Weiterentwicklung von EEWärmeG und MAP erarbeitet werden.
Das Vorhaben startet im August 2013 und endet im Julli 2015. Die Projektleitung erfolgt durch den figawa-Fachbereich Gas.