Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Hallengebäuden

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert mit seinem Zuwendungsentscheid vom 29. Juli 2013 das figawa-Vorhaben zur Ermittlung der "Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Hallengebäuden- Neubau und Bestand".


Die Beweggründe dazu sind wie folgt gegeben. Im Rahmen der kurz- und langfristigen Klimaschutzstrategie der Bundesregierung wird bei der  Energieversorgung  von  Gebäuden  angestrebt,  alle relevanten  Potentiale  der Energieeinsparung, der Steigerung der Energieeffizienz und der Reduktion klimarelevanter Emissionen zu erschließen und einen stetigen Ausbauder Nutzung erneuerbarer Energien bei der Energieversorgung von Gebäuden zu sichern.

Bei  der  Analyse  des  Ist-Zustandes  und  seiner  Entwicklungspotentiale  wie  auch  bei  der Festlegung  von  Anforderungen  in  energierechtlichen  Vorschriften  (EnEV,  EnEG  und EEWärmeG)  wird  bisher  zwischen  zwei  Gebäudearten,  nämlich  Wohngebäuden  und Nichtwohngebäuden  unterschieden. 

Damit  werden  gewerbliche  und  industrielle Hallengebäude,  die  in  Deutschland  mit  ca.  15%   einen  relevanten  Anteil  am Wärmeenergieverbrauch aller Gebäude darstellen, in  Analyse und Konzeption wie auch  in einschlägigen  Verordnungen  und  Gesetzen  bisher  nur  unzureichend  erfasst.

In  der  Folge wird das Potential der Einsparung von Energie, Hebung der Energieeffizienz, Senkung des Ausstoßes  klimarelevanter  Emissionen  und  der  Nutzung  erneuerbarer  Energien  in Hallengebäuden nicht zielgerichtet erschlossen und gehoben.

Bei  der  Planung  neuer  Hallengebäude  ergeben  sich  bereits  heute  zahlreiche Wechselwirkungen für die Nachweisführung und die jeweilige Pflichterfüllung von EnEV und EEWärmeG. 

Eine  getrennte  Planung/Nachweisführung  ist  vielfach  nicht  möglich  und widerspricht  den  Grundsätzen  einer  integrierten  und wirtschaftlichen  Planung. Die  nicht unkomplizierte  Nachweisführung  der  Erfüllung  von  2  Regelwerken  mit  teilweise überlappendem Inhalt behindert die Akzeptanz der Gesamtstrategie der Bundesregierung im Markt. Gerade in Hallengebäuden ergibt sich unter bestimmten Anlagenkonfigurationen häufig die Situation,  dass  die  maßgeblichen  energetischen  Effizienz-Anforderungen  in  den  Vorgaben des  EEWärmeG  zu  finden  sind.

Den  am  Bau  von  Hallengebäuden  beteiligten  Planern, Architekten,  Nutzern,  Generalunternehmen  und  Investoren  haben  sich  diese Zusammenhänge  bisher  kaum  erschlossen. Im  Bereich  der  Wohngebäude  hat  die Bundesregierung  einen  Leitfaden  zur  Anwendung  von  EnEV  und  EEWärmeG  erstellen lassen,  der  eine  geeignete  Hilfe  für  den  Planer  darstellt.  Im  gesamten  Bereich  der Hallengebäude fehlt entsprechendes Material.

Die  figawa  und  ihre  Industriepartner  möchten  eine  nachhaltige  Energieversorgung  von Hallen  im  Rahmen  der  Klimaschutzstrategie  mit  verschiedenen  Technologien  mitgestalten und  dabei  mit  ihrer  langjährigen  Expertise  auf  dem  Gebiet  von  Hallengebäuden, Hallenheizsystemen,  normativen  und  energetischen  Bewertungen  Anregungen  für  die Weiterentwicklung  von  energiepolitischen  Regelsetzungen  und  Förderprogrammen (besonders  EEWärmeG  und  MAP)  geben. Mit  dem   Vorhaben zur Ermittlung der "Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Hallengebäuden- Neubau und Bestand  sollen  hierfür wissenschaftliche Grundlagen geschaffen werden.

Das Vorhaben besteht aus drei Teilen:

  • Im Block I sollen Planungsgrundlagen (Leitfaden) zur Erfüllung der aktuellen – zum Zeitpunkt  des  Projektbeginns  absehbar geltenden  –  energierechtlichen Vorschriften bezüglich  Energieeffizienz  und  Nutzung  erneuerbarer Energien  (EnEV,  EnEG, EEWärmeG)  in  Hallengebäuden  für  mit  der  Planung  von Hallengebäuden beschäftigte  Planer,  Unternehmen  und  Investoren  geschaffen  werden.
    Zu Auslegungsfragen  der  aktuellen  Fassung  des  EEWärmeG sollen  kurzfristig Lösungsvorschläge  erarbeitet  werden. Aus  der  Analyse  der  derzeitigen Erfüllungswege  des  EEWärmeG  und  der  dabei  auftretenden  Schwierigkeiten  sollen Vorschläge für die Weiterentwicklung des EEWärmeG abgeleitet werden.
  • Im  Block  II  (Neubau) sollen  die  Anforderungen  der  europäischen  Richtlinien  zur EPBD  (Energy  Performance  of  Buildings  Directive,  Recast  2010/31/EU)  und  RES (Renewable Energy Sources, RL 2009/28/EG) und ihre  Umsetzungsmöglichkeiten in neu zu errichtenden Hallengebäuden analysiert werden.Für Hallengebäude soll ein Vorschlag zur Definition des „Niedrigstenergiegebäudes“ abgeleitet werden.
    Es sollen im  Spiegel  typischer  Hallennutzungsarten  anlagentechnische  Konzepte  zur Realisierung  dieses  Niedrigstenergiestandards  erarbeitet  werden. Es  sollen technisch-wissenschaftliche  Grundlagen  für  die  mittelfristige  Weiterentwicklung gesetzlicher  Vorschriften  im  Bereich  Energieeffizienz  und  Nutzung  erneuerbarer Energien (Schwerpunkt EEWärmeG) im Bereich Hallengebäude erarbeitet werden.
  • Im  Block  III  (Gebäudebestand) sollen  die  gebäudeseitigen,  nutzungs-  und anlagentechnischen  Bedingungen  sowie  die  marktverfügbaren  Technologien  zur Erreichung  des  Niedrigstenergiestandards  im  Bestand von  Hallengebäuden analysiert  werden.
    Die  Chancen,  Risiken  und  Möglichkeiten  der  Umsetzung  eines „klimaneutralen“  Bestandes  an  Hallengebäuden  bis  zum  Jahre  2050  sollen identifiziert werden, Konzepte zur Realisierung der Anforderungen sollen beschrieben werden. Es sollen technisch-wissenschaftliche Grundlagen für die Weiterentwicklung von EEWärmeG und MAP erarbeitet werden.

Das Vorhaben startet im August 2013 und endet im Julli 2015. Die Projektleitung erfolgt durch den figawa-Fachbereich Gas.