Hallengebäude weisen erhebliche Einsparpotenziale auf und bieten verschiedene Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Bundesregierung hat deshalb in 2017 das entsprechende KfW-Förderprogramm um 200 Mio. Euro aufgestockt. Diese Mittel sollen für gewerblich und industriell genutzte Gebäude eingesetzt werden.
Bereits seit 2015 führt die figawa gemeinsam mit der IHK Informationsveranstaltungen durch, die praxisbezogene Hilfestellungen und einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes geben sollen.
So fand am 8. November 2017 ein weiterer Workshop in der IHK Köln statt, der Umsetzungswege und Fördermöglichkeiten vorstellte, um die Energieeffizienz in Hallen zu verbesseren.
Der Workshop zeigte Chancen auf, die sich durch die Nutzung der zu beachtenden Effizienzvorgaben nach der EnEV 2014 und dem EEWärmeG 2011 ergeben. Neben der Einführung in einen Berechnungsleitfaden wurden Vor- und Nachteile unterschiedlicher Heizungssysteme sowie technische Varianten aufgezeigt. Zusätzlich wurde auf Vor- und Nachteile für verschiedene Hallengebäude eingegangen.
Mit ca. 60 Teilnehmern, bestehend aus Führungskräften aller relevanter Unternehmenskreise (Wohnungs-/Bauwirtschaft, etc.) wie Technischen Leitern, Beauftragte für den Energiebereich, TGA-Planer etc., war der Workshop sehr gut besucht.
Die folgenden Themen wurden in Fachvorträgen behandelt:
- Einführender Überblick und Vorstellung des Leitfadens zur Planung von Hallengebäuden nach EnEV 2014
- Praktische Anwendung des Leitfadens
- KfW-Fördermöglichkeiten für gewerbliche und industrielle Hallen
Ergänzend zu den Fachvorträgen wurden konkrete Lösungsmöglichkeiten von Unternehmen zur effizienten und energiesparenden Beheizung und Kühlung von Gewerbe-, Industrie- und Lagerhallen sowie zu Einsparungen und Investitionen beim Einsatz von LED-Beleuchtung in Hallengebäuden beispielhaft aufgezeigt und im Rahmen einer Abschlussdiskussion weitere aufgegriffen.
Weitere Veranstaltungen sind derzeit nicht geplant, werden aber in Abhängigkeit der politischen Entwicklungen hinsichtlich eines neuen Gebäudeenergiegesetzes gegebenenfalls wieder aufgenommen.