420.000 Hallengebäude im Bestand sind mit 15 % des gesamten Raumwärmebedarfs in Deutschland beteiligt - das ist ein Ergebnis der GAEEH-Studie. Mit ihr wurde das enorme Potenzial zur Einsparung von Energie und zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes aufgedeckt.
Nicht-Wohngebäude insbesondere Hallengebäude sind damit in den Fokus der KfW- Förderung gerückt. Mitte 2015 wurde erstmals das KfW Energie Effizienz Programm "Energie effizient bauen und sanieren" auf Nichtwohngebäude ausgedehnt, um Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei gewerblich genutzten Nicht-Wohngebäuden anzuregen.
Auch die Erneuerung von Heizungstechnik im Hallenbestand wird als Einzelmaßnahme in diesem Programm gefördert. Der finanzielle Anreiz besteht aus einem zinsgünstigen langfristigen Kredit, der zusätzlich mit einem Tilgungszuschuss kombiniert ist.
Der Tilgungszuschuss beträgt 5% des Zusagebetrages (maximal 50 € pro m2)! Der Tilgungszuschuss wird auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Raten angerechnet (Verkürzung der Kreditlaufzeit).
Im Kfw-Programm Nummer 278 werden die Einzelmaßnahmen aufgeführt, dezentrale Heizungstechnik findet hierbei besondere Berücksichtigung. Folgende technischen Mindestanforderungen (Auszug) müssen bei der Sanierung eingehalten werden:
- kondensierender Warmluft-Erzeuger mehrstufig/ modulierend mit Anpassung der Verbrennungsluftmenge
- Infrarot-Dunkelstrahler mit einem Strahlungsfaktor RF nach DIN EN 416-2 > 0,69
- Infrarot-Hellstrahler mit einem Strahlungsfaktor RF nach DIN EN 419-2 > 0,69
- Einbau von mit Abgasanlagen mit kondensierendem Abgaswärmeübertrager für Strahlungsheizungen nach DIN 18599-5:2011-12
- Maßnahmen zur Nutzung von Prozesswärme für die Raumkonditionierung
Förderfähig sind zusätzlich auch alle sonstigen Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der im Programm geförderten Maßnahmen erforderlich sind. Dazu gehören auch:
- Nebenarbeiten, wie z.B. Ausbau und Entsorgung von Altanlagen
- Planungskosten, die notwendigerweise Bestandteil der Baumaßnahme sind
- Maßnahmen zur Einregulierung der geförderten Anlage (Messung und Anpassung der Regelparameter)
- Aufwendungen für Energiemanagementsysteme
Wichtig für die Förderung ist die Antragsstellung und Genehmigung vor dem Beginn der Arbeiten. Die Abwicklung ist unbürokratisch und wird durch eine gut erreichbare kompetente Hotline-Beratung aktiv unterstützt.
Mehr Informationen finden Sie auch auf www.kfw.de. Das Merkblatt "Technische Mindestanforderungen" gibt detaillierte Informationen über die förderfähigen Anlagen.