Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat nach einigen Abstimmungsrunden am 3. April 2023 einen Referentenentwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes vorgelegt. Hierzu stehen ein zusammenfassender Überblick sowie Fragen und Antworten zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes auf der Website des BMWK zur Verfügung.
Der Gesetzesentwurf wird aktuell mit Ländern und Verbänden konsultiert und soll noch im April im Bundeskabinett beschlossen werden. Dann folgt das parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat.
Im Vergleich zu vorherigen Arbeitsständen wurde im vorliegenden Entwurf nun im Sinne einer sozialverträglichen und schnellen Wärmewende die Möglichkeit geschaffen, die Wärme in Gebäuden zukünftig mit einem technologieoffenen Portfolio an Lösungen klimaneutral zu erzeugen.
Dennoch sind aus unserer Sicht noch einige Nachbesserungen notwendig. Einer der wichtigsten Bausteine ist dabei die Anerkennung des Transformationspfades der bestehenden Gasnetze hin zu klimaneutralen Gasen, um so unzähligen Gasanschlussnehmern einen unkomplizierten Weg in die CO2-freie Wärme zu ermöglichen.
Weitere Aspekte finden Sie in unserer vollständigen Stellungnahme.
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Arne Gmerek