Mögliches PFAS-Verbot gefährdet Energie- und Wasserversorgung

Köln, 6. Juli 2023 - Die figawa, der Verband für Hersteller und Dienstleistungsanbieter in den Bereichen Wasser, Gas und Liquid Fuels, fordert eine differenzierte Betrachtung von PFAS-Verbindungen im geplanten EU-weiten Verbot.

PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, eine Gruppe von mehr als 10.000 Substanzen. Diese Chemikalien finden in nahezu allen Industriezweigen Anwendung und sind aufgrund ihrer speziellen Eigenschaften oft schwer oder gar nicht ersetzbar.

Da PFAS jedoch aufgrund ihrer Langlebigkeit in der Umwelt verbleiben und damit das Risiko gesundheitsschädlicher Wirkung auf den Menschen erhöht wird, haben vier EU-Mitgliedsstaaten einen Vorschlag für Beschränkungen vorgelegt, um ein europaweites Verbot von PFAS zu erreichen.

Es ist bereits klar, dass ein uneingeschränktes Verbot von PFAS verheerende Auswirkungen auf die öffentliche, private und industrielle Wasserversorgung haben würde, einschließlich der Aufbereitung von Trink- und Brauchwasser, Abwasser und Schwimmbeckenwasser sowie auf die Mess- und Sensortechnologie für Wasser in ganz Europa. Auch die Verteilung und Verwendung von Gasen und Flüssigbrennstoffen in verschiedenen Bereichen der Energieversorgung wäre stark betroffen.

"Als Vertreter von professionellen Anwendungen mit höchsten Qualitätsanforderungen in kritischen Bereichen unserer Gesellschaft unterstützen wir die europäische Initiative zur Beschränkung von PFAS-Materialien. Allerdings fordern wir eine differenzierte Regulierung, die unkritische Fluorpolymer-Anwendungen ausnimmt", erklärt Volker Meyer, Hauptgeschäftsführer der figawa.

Die figawa hat ausführliche Stellungnahmen formuliert, in denen sie darlegt, dass Fluorpolymere für die Wasser- und Energieversorgung unverzichtbar sind.

Während des laufenden Konsultationsverfahrens der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Beschränkung von PFAS wird die figawa eine detaillierte Stellungnahme mit weiteren Daten einreichen, um Ausnahmen oder angemessene Übergangsfristen für Anwendungen in der Wasser- und Energieinfrastruktur zu erwirken.