Die Richtlinie 2010/31/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (engl.: Energy Performance of Buildings Directive“) (EPBD) wird derzeit überarbeitet.
Sie stellt das wichtigste Instrument der EU-Kommission zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden dar. Die Schlüsselbestimmungen der EPBD sind die Festlegung minimaler Energieanforderungen für neue und bestehende Gebäude, die Energieausweise für Gebäude, verpflichtende Inspektionen von Heizkesseln / Lüftungsanlagen und die Einführung des nahezu Null-Primärenergie verbrauchenden Gebäudes (nZEB).
Der im November 2016 veröffentlichte Entwurf einer Überarbeitung der EPBD ist Teil des „Clean Energy for all Europeans“-Gesetzgebungsverfahrens der EU („Winter Package“).
Die Ziele der EU-Kommission in der Überarbeitung sind:
- Den Fortschritt zu gewähren, bis 2030 eine Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden in Höhe von 30 % zu erlangen
- Implementierung des „energy efficiency first“- Prinzips
- Bewirkung einer kosteneffektiven Renovierung von bestehenden Gebäuden
- Förderung des Gebrauchs des Energieausweises
- Bekräftigung der erwarteten Ergebnisse der EPBD
Diese Ziele sollen mit neuen Anforderungen an die Verwendung von elektronischen Energieüberwachungssystemen, Energiesteuerungen und –regelungen und der Einführung eines „smartness indicator“ bewirkt werden; dieser Indikator soll der Bestimmung der Energieeffizienz und Umweltqualität von Gebäuden dienen.
Im Zusammenhang mit der Energieeffizienzsteigerung der Gebäude sind die Verbesserungen der Innenraumqualität und die Gesundheit bzw. Sicherheit der Menschen zu beachten. Um die Sicherheit für eine weit höhere Anzahl von Gebäuden zu gewähren, sollte die Schwelle von 100 kW für die verpflichtenden Inspektionen von Heizkesseln / Lüftungsanlagen weiter abgesenkt werden.
In diesem Zusammenhang setzt sich der figawa-Arbeitskreis Sensorik in Zusammenarbeit mit dem britischen Verband CoGDEM (Council for Gas Detection and Environmental Monitoring) für die Einbringung der Aspekte Innenraumqualität, Gesundheit und Sicherheit der Menschen in das europäische Gesetzgebungsverfahren bezüglich der EPBD ein.