Vorläufige Einigung über die Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie erzielt

Im Rahmen des fünften Trilogs am 18. Dezember 2019 haben sich der Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament vorläufig auf die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie geeinigt.

Am 7. Oktober begannen die interinstitutionellen Verhandlungen (Trilog) zur Trinkwasserrichtlinie. Sie werden von dem Europaabgeordneten Christophe Hansen und der finnischen EU-Präsidentschaft geführt.

Die EU-Kommission hat gestern eine Erklärung veröffentlicht, in der sie die vorläufige Einigung zur Verbesserung der Qualität des Trinkwassers und des Zugangs zu diesem begrüßt.

Nächste Schritte

Das vorläufige Abkommen muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich genehmigt werden. Nach der Genehmigung wird die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Danach müssen die Mitgliedstaaten die neuen Vorschriften innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umsetzen.