ElektroG und ElektroStoffV bei mit elektrischer Hilfsenergie betriebenen Geräten für die Gas- und Wasserinstallation

Gesetzlicher Rahmen für das Recycling von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Mit der Einführung der Neustrukturierung der gesetzlichen Vorgaben zum Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten zum 18. August 2018 durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 20. Oktober 2015  stellte sich für die Firmen im Gas- und Wasserfach die Frage, welche mit elektrischer Energie funktionierenden, fest mit der Gas- oder Wasserinstallation verbundenen Erzeugnisse künftig in den Geltungsbereich des ElektroG fallen und welche nicht.

Neben der im ElektroG und der einsprechenden europäischen WEEE-Richtlinie verankerten Abgrenzung zwischen Geräten mit eigenständiger Funktion für den Nutzer und sogenannten Bauteilen war auch zu klären,  ob es sich bei den als Elektrogeräte zu betrachtenden Erzeugnissen um sogenannte B2C-Geräte handelt oder ob diese Geräte in die Kategorie der sogenannten B2B-Produkte fallen. Auch musste geklärt werden wie eine sachgerechte Abgrenzung zwischen Elektrogeräten im Sinne des ElektroG anderen nichtelektrischen Installationsprodukten erfolgen kann, in bzw. an welche die Elektrogeräte ein- oder angebaut werden.


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Hauptgeschäftsführer

Dipl.-Ing. Volker Meyer

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Klärungsprozess für die Firmen im Gas- und Wasserfach

Der im Februar 2018 berufene Projektlenkungskreis der figawa hat hierzu einen Entscheidungsbaum/ Kriterienkatalog  entwickelt und der Stiftung Elektroaltgeräte (EAR), die mit der Umsetzung des ElektroG beliehenen Stelle, vorgestellt. Es ist deutlich geworden, dass insbesondere für die Abgrenzung zwischen Geräten und Bauteilen auch auf Seite der zuständigen Stellen in dem sogenannte EWRN-Netzwerk zur Zeit noch Klärungsprozesse stattfinden, die insbesondere für die Abgrenzung des Scopes bei Installationsgeräten von Bedeutung sind. Eine europaweit möglichst einheitliche Klärung ist wichtig, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der notwendigen Kennzeichnung von Geräten. 

In diversen Mitgliederrundschreiben geben hier wichtige Hinweise.

Die figawa beschäftigt sich auch weiterhin aktiv mit den Anforderungen und Vorgaben zur Einordnung von fest mit der Gas- oder Wasserinstallation verbundenen Erzeugnissen.