Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 15. Dezember 2017 die Änderung der Trinkwasserverordnung beschlossen. Diese trat am 9. Januar 2018 in Kraft.

Der Antrag von Schleswig-Holstein, dass die Bundesländer die Möglichkeit bekommen sollten zu bestimmen, dass dem Gesundheitsamt ohne Aufforderung die Gefährdungsanalyse zu Legionellen zu übermitteln ist, wurde abgelehnt.

Ansonsten wurden die Ausschussempfehlungen angenommen. Zudem wurde die von den Ausschüssen empfohlene Entschließung durch den Bundesrat gefasst.

Der Bundesrat bittet mit der Entschließung um

  • Prüfung durch die Bundesregierung, ob eine gemeinsame bundeseinheitliche Liste der zugelassenen Untersuchungsstellen genutzt werden kann;
  • Prüfung durch die Bundesregierung, ob in einem weiteren Verordnungsgebungsverfahren Regelungen erlassen werden können, die die Rechtssicherheit bei Haftungsfragen erhöhen (es geht um die Akkreditierung und Zulassung von externen Probennehmern ohne Laboranschluss);
  • Prüfung durch die Bundesregierung, ob bei der nächsten Trinkwasserverordnungsänderung der Chromgrenzwert auf 5,0 µg/l abgesenkt werden kann
  • bei der nächsten Änderung der Trinkwasserverordnung eine Regelung vorzusehen, dass die noch vorhandenen Bleileitungen in Trinkwasser-Installationen und Hausanschlüssen baldmöglichst außer Betrieb zu nehmen sind, einen Austausch der Bleileitungen verpflichtend zu machen und ggf. diese Dinge finanziell durch den Staat zu fördern;
  • Hinwirkung der Bundesregierung bei den anstehenden Beratungen zur Änderung der EG-Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG  die Regelung zu den dezentralen kleinen Wasserversorgungen beizubehalten.

Für Mitglieder der figawa steht eine inoffizielle interne Synopse zur Verfügung.