Am 18. Dezember 2019 haben sich EU-Rat und EU-Parlament vorläufig auf den Gesetzestext zur Neufassung der Trinkwasserrichtlinie geeinigt.
Diese Einigung beinhaltet auch hygienische Mindestanforderungen an Materialien, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen. Ziel ist es, den Verbraucherschutz zu verbessern und gleiche Sicherheitsstandards für die Industrie zu gewährleisten.
So soll beispielsweise die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) zukünftig für die Erstellung von EU-weit geltenden Positivlisten verantwortlich sein, die nur Stoffe enthalten, die für die Herstellung von Produkte im Kontakt mit Trinkwasser bedenkenlos verwendet werden dürfen.
Obwohl EU-Parlament als auch EU-Rat dem Text noch formal zustimmen müssen, hat die ECHA bereits gestern in einer Pressemitteilung veröffentlicht, dass sie die Arbeiten aufnehmen wird um das Trinkwasser noch sicherer zu machen.
Bjorn Hansen, Geschäftsführer der ECHA wird dort wie folgt zitiert:
„Wir werden die Stoffe bewerten, die in Materialien zur Herstellung von beispielsweise Wasserrohren und Wasserhähnen verwendet werden, und freuen uns darauf, zur Verbesserung der Trinkwasserqualität in ganz Europa beizutragen. Dabei können wir uns auf unsere Expertise in der Risikobewertung verlassen, Effizienz erzielen und die Konsistenz über verschiedene Teile der Chemikaliengesetzgebung hinweg sicherstellen. Die Harmonisierung der Bewertung gewährleistet auch gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, die diese Materialien in verschiedenen europäischen Ländern anbieten".
Die komplette Pressemitteilung kann hier abgerufen werden.
echa.europa.eu/-/echa-starts-work-on-making-drinking-water-safer