Industrieverbände fordern „New Deal“ für Harmonisierte Normen zur Stärkung des EU Binnenmarkts

Harmonisierte Normen unterstützen die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und sind damit ein wertvolles Gestaltungselement des Binnenmarktes.

Denn, obwohl harmonisierte Normen nicht rechtlich bindend sind, wird durch deren Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union die Konformitätsvermutung ausgelöst. Das bedeutet, dass Unternehmen, die die in den Harmonisierten Normen formulierten Anforderungen einhalten, davon ausgehen können sich gemäß dem EU Rechtsrahmen zu verhalten.

Da Harmonisierte Normen somit eine wesentliche Rolle für einen gut funktionierenden EU-Binnenmarkt spielen, ist ein effizientes und verlässliches System zur Entwicklung, Bewertung und Anwendung Harmonisierter Normen entscheidend.

 

Die europäische „Normungsverordnung“ (Verordnung (EU) Nr. 1025/2012)

In einer Stellungnahme von 21 europäischen Industrieverbänden an die EU Kommission wird die Interpretation der EU Kommission der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung stark kritisiert. Die Kommission bewertet Normen als Erweiterung von Gesetzen und hat daher zusätzliche Verantwortlichkeiten übernommen. Dies sei für die Nutzer und Entwickler von Normen weder praktikabel noch attraktiv, so die Verbände.

 

Aktuelle Auswirkungen: Umsetzung der EU-Gasgeräteverordnung (GAR)

Für den Geltungsbereich der Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426 (GAR) , die am 21.April 2016 übergangslos in Kraft getreten ist, ergibt sich dadurch aktuell folgende Situation:

Ein Standardization Request der EU Kommission zur GAR liegt nicht vor. Somit ist die Grundlage zur Veröffentlichung der Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union (OJE) nicht gegeben.
Die Klärung der Inhalte des Standardization Request wurde von der Kommission angestoßen, daraufhin  haben die zuständigen Gremien des CEN die geforderten Informationen bereitgestellt.

jedoch ist die finale Abstimmung zwischen dem CEN-CENELEC Management Center (CCMC) und der Kommission nicht erfolgt. Die Kommission hat das Standardization Request zur Gasgeräteverordnung (GAR) nicht veröffentlicht. Fundstellen für Normen,  die von CEN bereits veröffentlicht und durch den HAS Consultant positiv beurteilt wurden, können dadurch nicht im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Kurz gesagt: Kein offizielles Standardisation Request durch die EU Kommission, keine veröffentlichte harmonisierte Norm, keine Grundlage für die Konformitätsvermutung.

Normen deren Fundstelle unter der vorher geltenden Gasgeräterichtlinie  (2009/142/EG) (GAD) veröffentlich wurden können nicht mehr zur der Vermutung der Konformität mit den EU-Vorschriften herangezogen werden. Sie können zwar weiterhin als Grundlage z.B. einer Produktzertifizierung genutzt werden, die Vermutung der Konformität mit der GAD endete jedoch am 21. April 2018.

 

Empfehlungen der Industrie

In ihrem Statement empfehlen die Indutrieverbände folgende Kernpunkte zur Verbesserung der aktuellen Situation:

1.    Bewertung der Auslegung der Normungsverordnung und ihrer Auswirkungen auf Anwender und Entwickler als Teil der Industriestrategie der Europäischen Union

2.    Wiederherstellung effizienter Mechanismen für die Entwicklung, Bewertung und Anwendung relevanter, dem Stand der Technik entsprechender harmonisierter Normen

3.    Einbeziehung der Industrie und anderer Wirtschaftsteilnehmer als vollwertige Partner in jede Diskussion über die europäische Normungspolitik


Die vollständige Stellungnahme der Verbände steht zum Download zur Verfügung.