Die figawa wird in der ersten Jahreshälfte 2019 in Kooperation mit dem Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA) die zweite Ausgabe des Praxisleitfadens zur Durchführung von Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen veröffentlichen.
Im Vergleich zur ersten Ausgabe wurden umfängliche Änderungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen hinsichtlich regulatorischer und normativer Vorgaben umgesetzt. Neben juristischen und technischen Grundlagen widmet sich der Praxisleitfaden ausführlich der Durchführung der Gefährdungsanalyse. Auch die Themen „Versicherungsschutz“, „Betreiberverantwortung“ sowie „Untersuchungen des Trinkwassers“ werden explizit behandelt.
Der Leitfaden richtet sich nicht nur an Planer und Anlagenbauer, sondern auch an die zuständigen Betreiber einer Trinkwasser-Installation, der für die Erstellung der Gefährdungsanalyse zuständig sind.
Die Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen sieht die Trinkwasserverordnung dann vor, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen von 100 KBE/100ml überschritten wird. Insofern findet die Gefährdungsanalyse, die darauf abzielt, dem Auftraggeber eine konkrete Feststellung der planerischen, bau- und betriebstechnischen Mängel seiner Anlage zu liefern „ereignisorientiert“ statt.
Die unabhängig, von einer bestehenden rechtlichen Verpflichtung in der Durchführung einer freiwilligen („systemorientierten“) Gefährdungsanalyse liegenden, Potentiale zur Früherkennung von Schwachstellen und Defiziten in Trinkwasser-Installationen bleiben jedoch bislang weitgehend ungenutzt. Dabei dient eine Gefährdungsanalyse neben der Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen und möglichen Haftungsrisiken nicht zuletzt auch dem Werterhalt und im Hinblick auf die Betriebs- und Instandhaltungskosten der Budgetsicherung.
Auch diesbezüglich soll der Leitfaden als wichtiger und praxisgerechter Ratgeber dienen.
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