Köln, 15. Januar 2015 – Mit Erscheinen der neu gefassten DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ haben sich einige Änderungen ergeben. So wird unter anderem die Einhaltung eines oberen Grenzwertes von 30 mg/l für die Summe der Konzentration von Chlorit und Chlorat gefordert.
Eine wesentliche Chlorat-Quelle stellt infolge warmer bzw. unsachgemäßer Lagerung gealterte Natriumhypochlorit-Lösung (Chlorbleichlauge) dar, denn höhere Temperaturen und lange Lagerzeiten führen zum beschleunigten Abbau des freien Chlors unter Bildung von Chlorat. Weiterhin wird der Zerfall von Hypochloriten zu Chlorit und Chlorat begünstigt durch hohe Hypochlorit-Konzentrationen, hohe Temperaturen, UV-Strahlung (Sonnenlicht), hohe pH-Werte und Katalysatoren (z. B. Schwermetallionen). So kann es insbesondere im Beckenwasser von Freibädern an heißen Sommertagen zur Bildung von Chlorat kommen.
Hohe Chlorat-Gehalte können auch bei der Erzeugung von Chlorbleichlauge vor Ort mittels Elektrolyse entstehen, wenn die Verfahrensführung der Elektrolyse nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Für die Betreiber aber auch für die mit der Überwachung beauftragten Gesundheitsämter bedeutet diese Anforderung eine neue Herausforderung. Mit dem Fragebogen zu den Erfahrungen bezüglich dieser neuen Anforderungen aus der DIN 19643 möchte der Arbeitskreis Schwimmbeckenwasseraufbereitung der figawa Daten erheben, die es in der Auswertung ermöglichen sollen, Hinweise für eine einfache, kostengünstige und sichere Einhaltung der Grenzwerte zu geben. Die figawa bittet daher die Betreiber, die Umfrage aktiv zu unterstützen.