In der im Januar 2021 in Kraft getretenen EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) werden erstmalig EU-weit einheitliche hygienische Mindestanforderungen für Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser eingeführt. Für deren konkrete Ausgestaltung muss die EU-Kommission bis Januar 2024 mehrere Rechtsakte mit ergänzenden Regelungen veröffentlichen.
Industrieposition zur Konformitätsbewertung
Einer dieser Rechtsakte wird das zukünftige Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte im Kontakt mit Trinkwasser regeln. Ein Entwurf dieses Rechtsaktes ist bislang noch nicht öffentlich verfügbar. Die von der figawa initiierte Industrie-Initiative European Drinking Water hat jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt, nach einem intensiven und langwierigen Abstimmungsprozess, ein Positionspapier mit erläuterndem Schema veröffentlicht und der EU-Kommission übermittelt.
Auf Grundlage von Erfahrungen, die bereits auf nationaler Ebene gemacht wurden, wird ein pragmatischer Prozess beschrieben, der als Kompromiss von der gesamten beteiligten Wertschöpfungskette unterstützt wird. Das Positionspapier legt dabei den Fokus auf Kunststoffe und andere organischen Materialien, wobei insbesondere für kleinflächigere Produkte wie beispielsweise Sanitärarmaturen, Regelungen vorgeschlagen werden, die in einem ausgewogenen Verhältnis zum möglichen Einfluss auf die Trinkwasserqualität stehen.
UBA-Studie unterstützt Industrieposition
Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Positionspapiers hat das Umweltbundesamt den Abschlussbericht einer Studie zur Migration von Substanzen aus spritzgegossenen Komponenten im Kontakt mit Trinkwasser, die von verschiedenen Unternehmen hergestellt wurden, herausgegeben. Die Studie wurde von der figawa initiiert und maßgeblich von deren Mitgliedsunternehmen unterstützt.
Die Ergebnisse stützen die im Positionspapier beschriebenen Regelungen vollumfänglich. So kommt die Studie zu dem Schluss, dass die Prüfung und Bewertung von spezifisch hergestellten Prüfplatten und damit die Zertifizierung von Vorprodukten (Granulaten), ein geeigneter Weg zu sein scheint, den Prüfaufwand für die an verschiedenen Standorten hergestellten Bauteile zu reduzieren.
Voraussetzung hierfür dafür sei jedoch, dass die Prozessparameter des Spritzgießens überwacht und bei der Zertifizierung der Bauteile berücksichtigt werden. Für bestimmte Bauteile oder Produkte könnte somit ein Zertifikat des Vorprodukts (Granulat) ausreichen, um die hygienische Eignung hinsichtlich der Freisetzung von Substanzen in das Trinkwasser nachzuweisen.
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Lars Neveling