Coronavirus SARS-CoV-2 und der Besuch in Schwimmbad

In der aktuellen Lage stellen sich viele Fragen rund um die Verbreitung und Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2. So auch, obwohl die Bäder aktuell aufgrund behördlicher Verfügung noch geschlossen sind, ob bei einem Besuch im Schwimmbad ein besonderes Ansteckungsrisiko besteht. 

Die wichtigste Information vorab:

Nach derzeitigem Wissenstand können Corona-Viren, genau wie Grippeviren auch, nicht über das Badewasser übertragen werden.

Das Wasser in konventionellen Frei- und Hallenbädern unterliegt einer ständigen Aufbereitung mittels Filtration und Desinfektion. Werden die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten, bietet die Aufbereitung einen weitreichenden Schutz. Chlor inaktiviert Bakterien und Viren verlässlich und sicher.

Dies bestätigt das Umweltbundesamt (UBA) nach Anhörung der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission (UBA, 2020).

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) zeigen mehrere Untersuchungen, dass Wasser grundsätzlich keinen relevanten Übertragungsweg für das Corona-Virus darstellt. Der Erreger SARS-CoV-2  ist ein behülltes Virus und damit sehr instabil in der Umwelt. Insbesondere oxidierende Mittel wie Chlor zerstören die fragile Hülle des Virus schnell und inaktivieren es dadurch verlässlich (WHO, 2020).

Damit besteht im Schwimmbad kein besonderes Infektionsrisiko, es gelten die normalen Vorsichtsmaßnahmen, die in allen anderen öffentlichen Gebäuden auch nötig sind. So sind auch dort die persönliche Abstands- und Hygieneregeln für Badegäste und Personal einzuhalten. Da im Schwimmbad fast alle für den Badegast zugänglichen Bereichen gefliest sind und regelmäßig  gereinigt sowie desinfiziert werden und eine leistungsfähige Lüftungsanlagen die Innenluft in hohen  Wechselraten austauscht, sind die Bedingungen im Schwimmbad sogar vergleichbar gut (DGfdB, 2020).

Werden Schwimmbäder, wie aktuell geschehen, auf behördliche Anordnung geschlossen, wird die Aufbereitung nicht einfach abgeschaltet, sondern erstmal in einen Stand-by-Modus gebracht. Denn bei kürzeren Schließungen kann es betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, größere Becken weiter zu betreiben, statt sie zu entleeren und stillzulegen. Der komplette Prozess des Entleerens und Wiederbefüllens kann nämlich bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Dauert die Schließung länger, kann eine komplette Außerbetriebnahme aber geboten sein (DGfdB, 2020).

Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen hat für Betreiber von Schwimmbädern einen dreiteiligen Pandemieplan auf ihrer Website veröffentlicht, der sehr anschaulich und umfänglich alle Aspekte des Umgangs mit der Situation beschreibt und Handlungsempfehlungen ausspricht.

Neben den Anlagen zur Aufbereitung des Badebeckenwassers besitzen Schwimmbäder wegen der zahlreichen Duschen und WCs auch eine komplexe Trinkwasserinstallation. Zur Erhaltung der Trinkwassergüte sind auch hier Maßnahmen zu ergreifen (BTGA/ZVSHK/figawa, 2020). Die gemeinsame Verbändeempfehlung des  Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V., des Zentralverband Sanitär Heizung Klima und der figawa gibt Hinweise, wie im Falle von Betriebsstilllegungen und Quarantäne zu verfahren ist. Die Empfehlung kann auf unserer Website abgerufen werden.

Kontakt:
Aharon Weiß