EU-Parlament beschließt neue EU-Trinkwasserrichtlinie

Nach mehreren Jahren intensiver Arbeit haben heute die EU-Parlamentarier die neue Trinkwasserrichtlinie verabschiedet und bringt eine Vielzahl von Änderungen mit sich:

  • Neue und zum Teil verschärfte Grenzwerte für z.B. Blei, Legionellen, Chlorat und Bisphenol A. Andere neue Parameter wie z.B. Mikroplastik werden derzeit lediglich mit Richtwerten in einer Watchlist geführt. 
  • Der bisher nur empfohlene risikobasierte Ansatz für die Überwachung des Wassers (Risikobewertung) wird verpflichtend eingeführt. Die Überwachung gilt von der Gewinnung über die Aufbereitung bis hin zur Hausinstallation. 
  • Erstmalig werden einheitliche Anforderungen an Materialien im Kontakt mit Trinkwasser gestellt. Für die einheitliche Umsetzung werden die spezifischen Mindesthygieneanforderungen für Materialien durch Durchführungsrechtsakte geregelt. Innerhalb von drei Jahren werden Stoffe oder Materialien sowie Test- und Auswahlverfahren für Ausgangsstoffe und -verbindungen in einer „europäischen Positivliste“ aufgenommen. 
  • Des Weiteren wird es Neuregelungen zu Wasserverlusten, den Abweichungen von den Qualitätsparametern und dem öffentlichen Zugang zu Trinkwasser geben.

Figawa-Hauptgeschäftsführer, Volker Meyer:

„Dies ist ein guter Tag für die Bestrebungen der wasserfachlichen europäische Industrie, einheitliche und qualitativ hochwertige Materialien im Kontakt mit Trinkwasser verbindlich zu regeln. Dies geschieht, damit überall in Europa bedenkenlos Trinkwasser aus dem Wasserhahn getrunken werden kann!“

Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, also 2021, in Kraft treten. Innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten müssen die Mitgliedsstaaten die notwendigen Änderungen vornehmen, um die Richtlinie zu erfüllen.