Übergangsregelung für die Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser muss verlängert werden

Frankfurt/Düsseldorf/Köln, 20. April 2020 

Die globale Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus treffen Gesellschaft und Wirtschaft stark. Die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie sind noch nicht absehbar. Viele Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen, um den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig müssen verbindliche gesetzliche Anforderungen eingehalten werden. Doch deren fristgerechte Erfüllung stellt ganze Branchen vor nahezu unlösbare Aufgaben. Konkret trifft dies auch die Hersteller von Produkten im Kontakt mit Trinkwasser. 

In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. (BDH),  die Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e. V. (FIGAWA), PlasticsEurope Deutschland e. V., der Verband der Deutschen Wasser- und Wärmezählerindustrie e.V. (VDDW) und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. Fachverband Armaturen (VDMA) den Gesetzgeber zu einer Verlängerung der Fristen auf.

Hintergrund

Ab 21. März 2021 wird die im vergangenen Jahr vom Umweltbundesamt veröffentlichte „Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser“ nach einer in der Trinkwasserverordnung festgelegten Übergangszeit von zwei Jahren verbindlich gelten. 

Spätestens ab diesem Zeitpunkt dürfen für die Neuerrichtung oder Instandhaltung von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser ausschließlich Produkte verwendet werden, die den Anforderungen der Bewertungsgrundlage genügen und somit für den Einsatz im Trinkwasser geeignet sind.

Das empfohlene Bewertungsverfahren beinhaltet, dass die Konformität durch eine Zertifizierungsstelle bestätigt wird. Die zuständigen Zertifizierungsstellen haben jedoch bereits mitgeteilt, dass die für das Verfahren notwendigen Audits und Inspektionen in den Unternehmen bis auf weiteres ausgesetzt werden und die entsprechenden Zertifizierungen somit vorerst nicht erteilt werden können.

Volker Meyer, Hauptgeschäftsführer der figawa, stellvertretend für die beteiligten Verbände:

„Vor diesem Hintergrund ist es absolut notwendig, die Übergangszeit bis zum verbindlichen Inkrafttreten der Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser bis zum 31.12.2022 zu verlängern! Durch die Umsetzung einer Verlängerung könnten unbillige Härten vermieden werden – zum Schutz insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen.“

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.