Engagement für eine energieeffiziente Beheizung von Hallen

Politische Rahmenbedingungen

Bereits seit 2013 befasst sich die figawa intensiv mit ihren Mitgliedern mit den politischen Rahmenbedingungen für eine effiziente, umweltverträgliche Beheizung von Hallengebäuden mit einer Deckenhöhe von mehr als 4 m.


So wurden bereits mehrere Forschungsstudien zur energieeffizienten Beheizung von Hallengebäude über die Jahre realisiert und daraus Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgeleitet oder auch dadurch zur Überarbeitung von Prüfgrundlagen wie im Rahmen der ErP-Richtline beigetragen.
 


Kontakt

Bereich Gas - Geschäftsführer
Dipl.-Ing. (FH) Harald Petermann

+49 221 270799 10
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Nah dran am Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird das Energieeinsparrecht für Gebäude strukturell neu konzipiert und vereinheitlicht. Es führt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG) zusammen.

Zweck dieses Gesetzes ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme und Kälte.

Auch über 2 Jahre nach Veröffentlichung des ersten Referentenentwurfs zum GEG, befindet sich dieses noch im politischen Abstimmungsprozess.

Hier hat sich die figawa sowohl an der Verbändeanhöhrung als auch durch eine schriftliche Stellungnahme an den Beratungen der beiden zuständigen Bundesministerien (BMWi und BMU) beteiligt.

Dadurch wurde erreicht, dass die bislang in einer Fußnote der EnEV 2016 verankerte Ausnahme von
dezentral beheizten Hallenzonen mit einer lichten Höhe von mehr als 4m mittlerweile in den Haupttext im vorderen Teil des Entwurfes übernommen wurde. Vorschlag der figawa gemeinsam mit anderen Verbänden war nicht nur die dezentralen Heizsysteme von der Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien auszunehmen.

Desweiteren wurde in Kooperation mit anderen Verbänden eine Projektskizze erarbeitet, die die Weiterentwicklung des Gebäudeenergierechts im Segment Hallengebäude unterstützt und inhaltlich vorangetrieben hat.

Damit wurden folgende Ziele verfolgt:

  • Umsetzung der ambitionierten klimapolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung im Gebäudebereich – unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit
  • Geplante Einführung eines einheitlichen und abgestimmten Regelwerkes zum Gebäudeenergierecht unter Zusammenführung von EnEG/EnEV und EEWärmeG
  • Neubau: Einführung des Niedrigstenergie-Standards auch in Hallengebäuden - unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Hallengebäuden
  • Bestand: Erschließung des großen Energieeinsparund Klimaschutzpotentials in Hallengebäuden
  • Reduzierung der Komplexität von Regelwerken und Nachweis
  • Erhöhung der Planungssicherheit

Die figawa begleitet diesen Prozess intensiv weiter.

Erfolg durch projektorientierte Arbeitsweise

Besonders die Basierung der Vorschläge auf technisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen und die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit starken Partnern im Bereich Forschung und politischer Kommunikation, sind Grundlage der erfolgreichen Arbeit des figawa-Projektkreises Hallenheizung.

Dieser setzt sich aus figawa-Mitgliedsunternehmen aus den Arbeitskreises "Warmlufterzeuger" und "Gas-Infrarot-Strahlungsheizung" zusammen.

Aus diesen heraus sind über die Jahre diverse Fachveröffentlichungen entstanden.

Fortsetzung der IHK-Infoveranstaltungen zur Energieeffizienz in Hallengebäuden

Gemeinsam mit der IHK führt die figawa seit 2015 Informationsveranstaltungen durch, die praxisbezogene Hilfestellungen und einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes zur Energieeffizienz von Hallengebäuden geben sollen.

Ende 2017 fand ein weiterer Workshop in Köln statt. Dieser zeigte Chancen auf, die sich durch
die Nutzung der zu beachtenden Effzienzvorgaben nach der EnEV 2014 und dem EEWärmeG 2011 ergeben. Neben der Einführung in einen Berechnungsleitfaden wurden Vor- und Nachteile unterschiedlicher Heizungssysteme sowie technische Varianten erläutert.

An den folgenden Fachvorträgen nahmen Führungskräfte der Wohunungs- und Bauwirtschaft (u.a.) sowie Technische Leiter, Beauftragte für den Energiebereich und TGA-Planern teil:
 

  • Einführender Überblick und Vorstellung des Leitfadens zur Planung von Hallengebäuden nach EnEV 2014
  • Praktische Anwendung des Leitfadens
  • KfW-Fördermöglichkeiten für gewerbliche und industrielle Hallen

Leitfaden zur Planung neuer Hallengebäude nach EnEV 2014 und EEWärmeG 2011

Mit Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat das Institut für technische Gebäudeausrüstung, ITG- Dresden ein Studienprojekt zur Entwicklung eines Leitfadens für die Planung von neuen Hallengebäuden durchgeführt und durch diese mehrjährige Forschungsarbeit ein umfassenden Leitfaden für Architekten, Fachplaner und Ingenieure als einzigartiges Arbeitsmittel erstellt.

Aus Gründen der Nachhaltigkeit wie der Wirtschaftlichkeit und veranlasst durch Vorgaben des Gesetzgebers sind Architekten, Planer, Bauherren, Investoren und Projektentwickler bei der Errichtung von Gebäuden immer stärker gehalten, auf effiziente Energienutzung und die Einbindung erneuerbarer Energien achten. Die Notwendigkeit, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, besteht auch bei der Planung und Errichtung von Hallengebäuden - diese werden in den energierechtlichen Vorschriften und in der öffentlichen Diskussion bisher allerdings nur am Rande betrachtet.

Inhalte des Leitfadens

Nach Untersuchungen (Stand 2015) trägt am Industriestandort Deutschland der Bestand von ca. 420.000 Hallengebäuden mit ca. 15 % zum Endenergieverbrauch aller Gebäude für Raumwärme bei - eine keinesfalls zu vernachlässigende Größenordnung in der Energie- und Klimaschutzstrategie der Bundesrepublik Deutschland.

Der Leitfaden erläutert die grundlegenden Zusammenhänge zwischen EnEV 2014 (mit den Anforderungsstufen 2014 und 2016) und EEWärmeG 2011 für die Planung und Baupraxis von Hallengebäuden. Aus beiden Instrumenten ergeben sich zahlreiche Wechselwirkungen bei der Erfüllung der Pflichten wie auch bei der Nachweisführung. Für modellhafte Hallengebäude werden wirtschaftliche und praxisgerechte Musterlösungen und Erfüllungsvarianten von Gebäude und Anlagentechnik dargestellt.

Der Leitfaden soll auch dazu beitragen, das große Potential der Energieeinsparung und Emissionsminderung von Hallengebäuden in Deutschland zu erschließen.